
Achtung, Überwachung!
Sind wir Teil einer gläsernen Gesellschaft?
Überall sind sie, von der Hosentasche bis zur Bürodecke.
Die schwarzen Halbkugeln und silbernen Zylinder sind fester Teil deines Alltags geworden. Die Rede ist ganz klar, von Kameras.
Ein Grüner roter oder auch gar kein Punkt signalisiert uns, ob wir aufgenommen werden. Es gibt Gesetze wie die die Aufzeichnung geregelt werden. Doch wie weit geht die Überwachung wirklich?
Wie viel aus meinem Alltag wird aufgezeichnet und eingefangen?
Sind wir Teil einer gläsernen Gesellschaft? Schau dich mal um und denk drüber nach, wie viele Kameras dich im Alltag beobachten! Denn das sind einige. In öffentlichen Gebäuden kann eine Überwachung stattfinden. Dies regelt die Gesetzgebung in den unterschiedlichen Bundesländern. Überwachungskameras werden eingesetzt, um für Sicherheit zu sorgen. Sie tragen zu weniger Gefahr im öffentlichen Raum bei, jedoch greifen sie auch in die Persönlichkeitsrechte ein. Wie weit darf man mit Überwachungskameras gehen? Welche Grenzen sollten hier gezogen werden?

Link zu unserem Podcast:
https://open.spotify.com/show/1mT22Putw3zNXeanHRfEWl?si=bX09cJR5T6yyXHv8MuRECg
Zu welchen konkreten Zweck soll eine Überwachungskamera eingesetzt werden?
Mithilfe einer Überwachungskamera können Straftaten aufgenommen werden und diese Aufnahmen als Beweis verwendet werden. Das hilft beim Aufklären von Straftaten und der Identifizierung der Täter. Außerdem ermöglichen Straftaten das Vorbeugen von weiteren Straftaten und unerlaubten Handlungen, indem sie die Täter abschrecken.


Unter welchen Voraussetzungen sind Überwachungskameras in Deutschland zulässig?
Privater Raum: Überwachungskameras dürfen keine öffentlichen Wege aufzeichnen, sondern nur das eigne Grundstück. So soll das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundsätzlich verankert ist geschützt werden.
Öffentlicher Raum: Nach §4 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) dürfen Überwachungskameras nur genutzt werden, wenn sie 1. für die Aufgabenerfüllung einer öffentlichen Stelle, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke notwendig sind. Diese Notwendigkeit muss dabei wichtiger sein, als die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, um den Einsatz von Überwachungskameras zu rechtfertigen.
Vorteile | Nachteile |
Sicherheit und Identifizierung der Täter | Eingriff in die Persönlichkeitsrechte |
Abschrecken von Tätern | Datenschutzprobleme |
einfache Straftaten aufzuklären | Gefahr eines Hackerangriffs und einem Missbrauch |
sicheres Gefühl | Entstehung einer ,,gläsernen Gesellschaft‘‘ |